Die Menschenrechte der Uigurinnen und Uiguren müssen geschützt und verteidigt werden
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Dieser Grundsatz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) vor 75 Jahren wird durch die aktuellen schweren Menschenrechtsverletzungen an den Uigurinnen und Uiguren und anderen Turkvölkern durch die chinesische Regierung infrage gestellt.
Das Uyghur Tribunal hat am 9. Dezember 2021 festgestellt, dass die Handlungen der chinesischen Regierung in der uigurischen Region als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord einzustufen sind. Das Urteil des Tribunals ist rechtlich nicht bindend. Dennoch erinnert uns der ‚Uyghur Genocide Recognition Day‘ s daran, diese schweren Menschenrechtsverletzungen nicht zu übersehen.
Wir, Derya Türk-Nachbaur, Peter Heidt und Boris Mijatovic, fordern als Vorsitzende des Parlamentskreises Uiguren im Deutschen Bundestag, anlässlich des Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember und der UN-Völkermordkonvention vom 9. Dezember 1948, ein sofortiges Ende der Menschenrechtsverletzungen und eine Stärkung der internationalen Strafverfolgung.
Derya Türk-Nachbaur (SPD) betont: „Wir müssen alles daransetzen, damit die Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Xinjiang gestoppt werden. Die internationale Strafjustiz bedarf einer Stärkung weltweit.“
Peter Heidt (FDP) weist darauf hin: „Diese Verbrechen wurden vom Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie dem Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestags scharf kritisiert.“
Boris Mijatović (Bündnis 90/Die Grünen) fordert: „Die chinesischen Behörden müssen der UN-Untersuchungskommission Zugang gewähren und willkürlich Inhaftierte freilassen.“
Im Vorfeld des ‚China’s Universal Periodic Review‘ appellieren wir an die Bundesregierung, deutliche Empfehlungen in der UNO auszusprechen, um die Menschenrechte der Uigur*innen zu schützen und zu verteidigen.“