Überbrückungshilfe für Studierende
Die Überbrückungshilfe zur Unterstützung Studierender in pandemiebedingten Notlagen besteht aus den zwei Säulen Studienkredit und Zuschuss.
Seit dem 08. Mai 2020 kann der Studienkredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.
Darüber hinaus gibt es die Überbrückungshilfe für Studierende aus dem In- und Ausland, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind. Hierbei handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Der Zuschuss wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Studentenwerk e.V. (DSW) entwickelt. Studierende können den Zuschuss monatsweise über folgende Website beantragen:
Der Zuschuss der Überbrückungshilfe wird bis 30. September 2021 fortgeführt. Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not sind, können bis dahin monatlich einen Antrag stellen.